Hamburg
+49 175 7561296
info@glo-baukonzept.de
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— Stand: 30.05.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der GLO Baukonzept GmbH
Drei Kronen 19
30989 Gehrden
Deutschland
Vertreten durch die Geschäftsführer:
Günay Üstgül und Okan Üstgül
Telefon: +49 175 7561296
E-Mail: glo-baukonzept@mail.de
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Leistungen und Verträge zwischen der GLO Baukonzept GmbH, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, und ihren Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.
Die GLO Baukonzept GmbH erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Bau, Tiefbau, Renovierung, Sanierung, Außenanlagen, Pflasterarbeiten, Erdarbeiten, Entwässerung, Abrissarbeiten, Reparaturarbeiten sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen, soweit diese individuell vereinbart werden.
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Anfrage über die Website
Über die Website kann der Auftraggeber eine Anfrage stellen oder einen Rückruftermin vereinbaren. Dabei können insbesondere Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, eine Kurzbeschreibung des Vorhabens sowie gewünschte Rückruftermine übermittelt werden.
Die Anfrage über die Website stellt noch kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags dar. Sie dient ausschließlich der ersten Kontaktaufnahme, Terminvereinbarung und Vorbereitung eines möglichen Angebots.
Ein Vertrag kommt nicht bereits durch das Absenden des Anfrageformulars oder durch die Vereinbarung eines Rückruftermins zustande.
3. Angebot und Vertragsschluss
Nach Eingang einer Anfrage oder nach einer Besichtigung bzw. Abstimmung erstellt der Auftragnehmer, soweit möglich und sinnvoll, ein individuelles Angebot.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers annimmt und der Auftragnehmer die Annahme bestätigt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt.
Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch den Auftragnehmer in Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
4. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, den vereinbarten Leistungsbeschreibungen sowie etwaigen Plänen, Skizzen oder sonstigen Vertragsunterlagen.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrags. Zusätzliche Leistungen, Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs können gesondert berechnet werden.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung der vereinbarten Leistungen geeignete Mitarbeiter, Nachunternehmer oder Erfüllungsgehilfen einzusetzen, sofern dadurch die berechtigten Interessen des Auftraggebers nicht beeinträchtigt werden.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen.
Dazu gehören insbesondere Angaben zu Grundstück, Gebäude, Zufahrt, Leitungen, Bodenbeschaffenheit, vorhandenen Schäden, Genehmigungen, Plänen, Statik, Versorgungsleitungen, Nachbargrundstücken sowie sonstigen Umständen, die für die Ausführung der Leistungen relevant sein können.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Baustelle oder der Leistungsort zum vereinbarten Termin zugänglich ist und die vereinbarten Vorarbeiten, Freigaben oder Voraussetzungen vorliegen.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, kann sich die Ausführungszeit angemessen verlängern. Entstehende Mehrkosten können dem Auftraggeber berechnet werden, soweit dieser die Verzögerung oder den Mehraufwand zu vertreten hat.
6. Genehmigungen, behördliche Anforderungen und Leitungspläne
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, erforderliche Genehmigungen, Zustimmungen, Leitungspläne, behördliche Freigaben oder sonstige erforderliche Unterlagen rechtzeitig einzuholen und dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.
Dies gilt insbesondere bei Arbeiten an Grundstücken, Zufahrten, Entwässerungsanlagen, öffentlichen Flächen, Grenzbereichen, tragenden Bauteilen oder sonstigen genehmigungsrelevanten Maßnahmen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Mehrkosten, die daraus entstehen, dass erforderliche Genehmigungen, Freigaben oder Informationen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig vorliegen.
7. Preise und Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern der Auftraggeber Verbraucher ist. Gegenüber Unternehmern können Preise auch netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
Soweit im Angebot Mengen, Maße, Flächen, Massen oder Einheitspreise angegeben sind, erfolgt die Abrechnung nach den tatsächlich ausgeführten und nachgewiesenen Leistungen, sofern nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart wurde.
Zusätzliche Leistungen, Änderungswünsche, unvorhersehbare Erschwernisse oder nachträglich erforderliche Arbeiten können gesondert berechnet werden, sofern sie nicht bereits vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind.
8. Abschlagszahlungen und Zahlungsbedingungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen, gelieferte Materialien oder vorbereitende Maßnahmen zu verlangen, soweit dies gesetzlich zulässig ist oder vertraglich vereinbart wurde.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt sind. Bei Verbrauchern gilt dies nur, soweit gesetzlich zulässig.
9. Termine und Ausführungsfristen
Ausführungstermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Witterungsbedingte Umstände, Lieferverzögerungen, behördliche Verzögerungen, fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, unvorhersehbare Baustellenbedingungen oder höhere Gewalt können zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungsfristen führen.
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber nach Möglichkeit zeitnah über erkennbare Verzögerungen.
10. Änderungen und Zusatzleistungen
Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen oder Zusatzleistungen, wird der Auftragnehmer prüfen, ob diese technisch und organisatorisch möglich sind.
Änderungen oder Zusatzleistungen können zu Mehrkosten und Terminverschiebungen führen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber hierüber nach Möglichkeit vor Ausführung informieren.
Soweit eine sofortige Ausführung zur Schadensvermeidung, Sicherung der Baustelle oder ordnungsgemäßen Fortführung der Arbeiten erforderlich ist, kann der Auftragnehmer notwendige Zusatzleistungen auch ohne vorherige schriftliche Bestätigung ausführen, sofern dies nach den Umständen angemessen ist.
11. Material, Muster und Abweichungen
Materialien, Farben, Oberflächen, Strukturen, Natursteine, Pflaster, Beton, Holz oder andere Baustoffe können natürlichen oder herstellungsbedingten Schwankungen unterliegen.
Geringfügige Abweichungen in Farbe, Struktur, Maß, Oberfläche oder Beschaffenheit stellen keinen Mangel dar, sofern sie branchenüblich, technisch unvermeidbar oder für den Auftraggeber zumutbar sind.
Muster, Abbildungen oder Beispiele dienen der Orientierung und sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
12. Abnahme
Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde.
Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Über die Abnahme kann ein Abnahmeprotokoll erstellt werden. Etwaige Mängel sind darin möglichst konkret zu bezeichnen.
Nimmt der Auftraggeber die Leistung in Benutzung oder verweigert er die Abnahme ohne berechtigten Grund, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme.
13. Mängelansprüche
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde.
Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel möglichst zeitnah nach Feststellung mitzuteilen, damit der Auftragnehmer Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung erhält.
Bei berechtigten Mängeln ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer hierfür eine angemessene Frist einzuräumen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
Eigenmächtige Nachbesserungen durch den Auftraggeber oder durch Dritte ohne vorherige Gelegenheit zur Nacherfüllung können zum Verlust oder zur Einschränkung von Mängelansprüchen führen, soweit gesetzlich zulässig.
14. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
15. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien, Waren oder Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks oder Gebäudes geworden sind.
Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung.
16. Kündigung und Stornierung
Für die Kündigung eines Werk- oder Bauvertrags gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag ohne wichtigen Grund vor vollständiger Leistungserbringung, kann der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Bereits erbrachte Leistungen, bestellte Materialien, Planungsaufwand, Vorbereitungskosten und sonstige nachweisbare Aufwendungen können dem Auftraggeber berechnet werden, soweit sie durch den Auftrag verursacht wurden und gesetzlich zulässig sind.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
17. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bei Fernabsatzverträgen oder bei Verbraucherbauverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
Ob ein Widerrufsrecht besteht, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der konkreten Art des Vertragsschlusses.
Sofern ein Widerrufsrecht besteht, wird der Auftraggeber gesondert über sein Widerrufsrecht, die Widerrufsfrist und die Folgen des Widerrufs informiert.
Der Auftragnehmer beginnt mit der Ausführung der Leistung vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist nur, wenn der Verbraucher dies ausdrücklich verlangt und die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen abgegeben wurden.
18. Verbraucherbauvertrag
Soweit es sich bei einem Vertrag mit einem Verbraucher um einen Verbraucherbauvertrag im Sinne der gesetzlichen Vorschriften handelt, gelten die hierfür vorgesehenen besonderen gesetzlichen Regelungen.
Dies kann insbesondere besondere Informationspflichten, Anforderungen an Baubeschreibungen, Abschlagszahlungen, Sicherheiten und Widerrufsrechte betreffen.
Diese AGB ersetzen keine gesetzlich erforderliche Baubeschreibung, Widerrufsbelehrung oder sonstige Pflichtinformation.
19. VOB/B
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B, kurz VOB/B, gilt nur, wenn sie zwischen den Parteien ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde.
Gegenüber Verbrauchern wird die VOB/B nur Vertragsbestandteil, wenn die gesetzlichen Anforderungen an eine wirksame Einbeziehung erfüllt sind.
20. Fotos, Dokumentation und Referenzen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Leistungsfortschritt und das Arbeitsergebnis zu Dokumentationszwecken fotografisch festzuhalten.
Eine Veröffentlichung von Fotos zu Werbe- oder Referenzzwecken erfolgt nur, soweit keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen oder eine erforderliche Einwilligung vorliegt.
Personenbezogene Daten und erkennbare private Bereiche werden ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung nicht veröffentlicht.
21. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
22. Streitbeilegung
Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
23. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der GLO Baukonzept GmbH
Drei Kronen 19
30989 Gehrden
Deutschland
Vertreten durch die Geschäftsführer:
Günay Üstgül und Okan Üstgül
Telefon: +49 175 7561296
E-Mail: glo-baukonzept@mail.de
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Leistungen und Verträge zwischen der GLO Baukonzept GmbH, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, und ihren Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.
Die GLO Baukonzept GmbH erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Bau, Tiefbau, Renovierung, Sanierung, Außenanlagen, Pflasterarbeiten, Erdarbeiten, Entwässerung, Abrissarbeiten, Reparaturarbeiten sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen, soweit diese individuell vereinbart werden.
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Anfrage über die Website
Über die Website kann der Auftraggeber eine Anfrage stellen oder einen Rückruftermin vereinbaren. Dabei können insbesondere Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, eine Kurzbeschreibung des Vorhabens sowie gewünschte Rückruftermine übermittelt werden.
Die Anfrage über die Website stellt noch kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags dar. Sie dient ausschließlich der ersten Kontaktaufnahme, Terminvereinbarung und Vorbereitung eines möglichen Angebots.
Ein Vertrag kommt nicht bereits durch das Absenden des Anfrageformulars oder durch die Vereinbarung eines Rückruftermins zustande.
3. Angebot und Vertragsschluss
Nach Eingang einer Anfrage oder nach einer Besichtigung bzw. Abstimmung erstellt der Auftragnehmer, soweit möglich und sinnvoll, ein individuelles Angebot.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers annimmt und der Auftragnehmer die Annahme bestätigt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt.
Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch den Auftragnehmer in Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
4. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, den vereinbarten Leistungsbeschreibungen sowie etwaigen Plänen, Skizzen oder sonstigen Vertragsunterlagen.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrags. Zusätzliche Leistungen, Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs können gesondert berechnet werden.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung der vereinbarten Leistungen geeignete Mitarbeiter, Nachunternehmer oder Erfüllungsgehilfen einzusetzen, sofern dadurch die berechtigten Interessen des Auftraggebers nicht beeinträchtigt werden.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen.
Dazu gehören insbesondere Angaben zu Grundstück, Gebäude, Zufahrt, Leitungen, Bodenbeschaffenheit, vorhandenen Schäden, Genehmigungen, Plänen, Statik, Versorgungsleitungen, Nachbargrundstücken sowie sonstigen Umständen, die für die Ausführung der Leistungen relevant sein können.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Baustelle oder der Leistungsort zum vereinbarten Termin zugänglich ist und die vereinbarten Vorarbeiten, Freigaben oder Voraussetzungen vorliegen.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, kann sich die Ausführungszeit angemessen verlängern. Entstehende Mehrkosten können dem Auftraggeber berechnet werden, soweit dieser die Verzögerung oder den Mehraufwand zu vertreten hat.
6. Genehmigungen, behördliche Anforderungen und Leitungspläne
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, erforderliche Genehmigungen, Zustimmungen, Leitungspläne, behördliche Freigaben oder sonstige erforderliche Unterlagen rechtzeitig einzuholen und dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.
Dies gilt insbesondere bei Arbeiten an Grundstücken, Zufahrten, Entwässerungsanlagen, öffentlichen Flächen, Grenzbereichen, tragenden Bauteilen oder sonstigen genehmigungsrelevanten Maßnahmen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Mehrkosten, die daraus entstehen, dass erforderliche Genehmigungen, Freigaben oder Informationen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig vorliegen.
7. Preise und Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern der Auftraggeber Verbraucher ist. Gegenüber Unternehmern können Preise auch netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
Soweit im Angebot Mengen, Maße, Flächen, Massen oder Einheitspreise angegeben sind, erfolgt die Abrechnung nach den tatsächlich ausgeführten und nachgewiesenen Leistungen, sofern nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart wurde.
Zusätzliche Leistungen, Änderungswünsche, unvorhersehbare Erschwernisse oder nachträglich erforderliche Arbeiten können gesondert berechnet werden, sofern sie nicht bereits vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind.
8. Abschlagszahlungen und Zahlungsbedingungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen, gelieferte Materialien oder vorbereitende Maßnahmen zu verlangen, soweit dies gesetzlich zulässig ist oder vertraglich vereinbart wurde.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt sind. Bei Verbrauchern gilt dies nur, soweit gesetzlich zulässig.
9. Termine und Ausführungsfristen
Ausführungstermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Witterungsbedingte Umstände, Lieferverzögerungen, behördliche Verzögerungen, fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, unvorhersehbare Baustellenbedingungen oder höhere Gewalt können zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungsfristen führen.
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber nach Möglichkeit zeitnah über erkennbare Verzögerungen.
10. Änderungen und Zusatzleistungen
Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen oder Zusatzleistungen, wird der Auftragnehmer prüfen, ob diese technisch und organisatorisch möglich sind.
Änderungen oder Zusatzleistungen können zu Mehrkosten und Terminverschiebungen führen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber hierüber nach Möglichkeit vor Ausführung informieren.
Soweit eine sofortige Ausführung zur Schadensvermeidung, Sicherung der Baustelle oder ordnungsgemäßen Fortführung der Arbeiten erforderlich ist, kann der Auftragnehmer notwendige Zusatzleistungen auch ohne vorherige schriftliche Bestätigung ausführen, sofern dies nach den Umständen angemessen ist.
11. Material, Muster und Abweichungen
Materialien, Farben, Oberflächen, Strukturen, Natursteine, Pflaster, Beton, Holz oder andere Baustoffe können natürlichen oder herstellungsbedingten Schwankungen unterliegen.
Geringfügige Abweichungen in Farbe, Struktur, Maß, Oberfläche oder Beschaffenheit stellen keinen Mangel dar, sofern sie branchenüblich, technisch unvermeidbar oder für den Auftraggeber zumutbar sind.
Muster, Abbildungen oder Beispiele dienen der Orientierung und sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
12. Abnahme
Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde.
Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Über die Abnahme kann ein Abnahmeprotokoll erstellt werden. Etwaige Mängel sind darin möglichst konkret zu bezeichnen.
Nimmt der Auftraggeber die Leistung in Benutzung oder verweigert er die Abnahme ohne berechtigten Grund, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme.
13. Mängelansprüche
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde.
Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel möglichst zeitnah nach Feststellung mitzuteilen, damit der Auftragnehmer Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung erhält.
Bei berechtigten Mängeln ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer hierfür eine angemessene Frist einzuräumen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
Eigenmächtige Nachbesserungen durch den Auftraggeber oder durch Dritte ohne vorherige Gelegenheit zur Nacherfüllung können zum Verlust oder zur Einschränkung von Mängelansprüchen führen, soweit gesetzlich zulässig.
14. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
15. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien, Waren oder Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks oder Gebäudes geworden sind.
Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung.
16. Kündigung und Stornierung
Für die Kündigung eines Werk- oder Bauvertrags gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag ohne wichtigen Grund vor vollständiger Leistungserbringung, kann der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Bereits erbrachte Leistungen, bestellte Materialien, Planungsaufwand, Vorbereitungskosten und sonstige nachweisbare Aufwendungen können dem Auftraggeber berechnet werden, soweit sie durch den Auftrag verursacht wurden und gesetzlich zulässig sind.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
17. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bei Fernabsatzverträgen oder bei Verbraucherbauverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
Ob ein Widerrufsrecht besteht, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der konkreten Art des Vertragsschlusses.
Sofern ein Widerrufsrecht besteht, wird der Auftraggeber gesondert über sein Widerrufsrecht, die Widerrufsfrist und die Folgen des Widerrufs informiert.
Der Auftragnehmer beginnt mit der Ausführung der Leistung vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist nur, wenn der Verbraucher dies ausdrücklich verlangt und die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen abgegeben wurden.
18. Verbraucherbauvertrag
Soweit es sich bei einem Vertrag mit einem Verbraucher um einen Verbraucherbauvertrag im Sinne der gesetzlichen Vorschriften handelt, gelten die hierfür vorgesehenen besonderen gesetzlichen Regelungen.
Dies kann insbesondere besondere Informationspflichten, Anforderungen an Baubeschreibungen, Abschlagszahlungen, Sicherheiten und Widerrufsrechte betreffen.
Diese AGB ersetzen keine gesetzlich erforderliche Baubeschreibung, Widerrufsbelehrung oder sonstige Pflichtinformation.
19. VOB/B
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B, kurz VOB/B, gilt nur, wenn sie zwischen den Parteien ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde.
Gegenüber Verbrauchern wird die VOB/B nur Vertragsbestandteil, wenn die gesetzlichen Anforderungen an eine wirksame Einbeziehung erfüllt sind.
20. Fotos, Dokumentation und Referenzen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Leistungsfortschritt und das Arbeitsergebnis zu Dokumentationszwecken fotografisch festzuhalten.
Eine Veröffentlichung von Fotos zu Werbe- oder Referenzzwecken erfolgt nur, soweit keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen oder eine erforderliche Einwilligung vorliegt.
Personenbezogene Daten und erkennbare private Bereiche werden ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung nicht veröffentlicht.
21. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
22. Streitbeilegung
Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
23. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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